Balda-Aktionäre zeigen Elector Grenzen auf

Personalie

Mittwoch, 3. Juli 2013 um 11:55

Bereits Anfang Juni wurde die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Balda AG (WKN: 521510) genehmigt. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Hamm allerdings Electors Bedenken der Befangenheit der Aufsichtsratsmitglieder und den damit einhergehenden Antrag auf eine Neubesetzung des Gremiums zurückgewiesen. (kro/rem)

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