Balda-Aktionäre zeigen Elector Grenzen auf
Personalie
Bereits Anfang Juni wurde die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Balda AG (WKN: 521510) genehmigt. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Hamm allerdings Electors Bedenken der Befangenheit der Aufsichtsratsmitglieder und den damit einhergehenden Antrag auf eine Neubesetzung des Gremiums zurückgewiesen. (kro/rem)
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Meldung gespeichert unter: Balda, Hardware
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