Aufwand für Telekommunikations-Überwachung wird nur teilweise erstattet

Freitag, 6. März 2009 um 17:14

Nicht berücksichtigt sind die einmaligen Investitionen der Unternehmen. So mussten für die seit 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung allein die Telefongesellschaften 75 Millionen Euro in Technik investieren. „Es fehlt noch eine Grundlage zur Erstattung der immensen Investitionskosten“, unterstrich BITKOM-Präsident Scheer. „Für diese Kosten müssen die Unternehmen durch ein separates Gesetz entschädigt werden. Es sollte noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden.“ Die Unternehmen seien ein zuverlässiger Partner der Behörden, aber die Kosten der Kommunikationsüberwachung müsse der Staat tragen. Die innere Sicherheit sei eine ureigene Staatsaufgabe. „Es zwingt ja auch niemand die Autoindustrie, kostenlose Polizeiwagen zu liefern.“

Ansprechpartner
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Pressesprecher
Telekommunikation & Recht
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Dr. Tobias Stadler
Bereichsleiter
Telekommunikationspolitik
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Fax +49. 30. 27576-409
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Bereichsleiter Medienpolitik
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