Auf Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geeinigt
Die Deutsche Telekom AG (WKN: 555750) ist von Bündnis 90/Die Grünen dazu angehalten worden, jedem Bürger einen schnellen Internetzugang zu ermöglichen. In der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) soll deshalb eine Geschwindigkeit von mindestens sechs Megabit pro Sekunde festgeschrieben werden.
Während die Union mit Blick auf ihre Wähler auf dem Land einen solchen Breitband-Universaldienst per Gesetz festschreiben wollte, plädierte die FDP für flexiblere Lösungen - und setzte sich nach eigenen Angaben damit durch. Von einer gesetzlichen Vorgabe für die Versorgung der Bevölkerung mit schnellem Internet hätte vor allem die Deutsche Telekom profitiert. Nun sollen mögliche weiße Flecken mithilfe neuer Technologien geschlossen werden - etwa dem Mobilfunk und freien Rundfunkfrequenzen. (röv/rem)
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