Auch Springer beugt sich Googles Macht
Digitale Medien
Gemäß Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist ein Suchmaschinenanbieter dazu verpflichtet, Gebühren für Inhalte und Links, die zu Content der Verlage führen, zu bezahlen. Einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte dürfen hingegen lizenzfrei genutzt werden. Eine genauere Definition von „kleinste Textausschnitte“ fehlt jedoch im Gesetz. Und genau ist das Problem. Daher hatte Google schriftliche Einverständniserklärungen von Verlagen verlangt, Teaser verwenden zu dürfen. Springer hatte bisher nicht zugestimmt. Döpfner nutzte die Ergebnisse des zweiwöchigen Versuchs nun, um zu einer wettbewerbsrechtlichen Untersuchung aufzurufen.
Auch wenn die Axel Springer SE (WKN: 550135) in schier endlosen Verhandlungen mit dem Suchmaschinenbetreiber Google um Inhalte im Internet steht, entwickelte sich die Digitale Sparte des Medienkonzerns zuletzt positiv. (pst/rem)
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