Apple: Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen iPhone-Hersteller

Wettbewerbsaufsicht

Montag, 21. Juni 2021 um 11:04

CUPERTINO (IT-Times) – Heute hat das Bundeskartellamt, die deutsche Wettbewerbsaufsichtsbehörde, ein Verfahren gegen den US-Technologiekonzern Apple eingeleitet.

Tim-Cook - Apple Keynote Event

Das Bundeskartellamt hat heute ein Verfahren gegen das US-amerikanische Technologieunternehmen Apple Inc. (Nasdaq: AAPL) nach den neuen kartellrechtlichen Vorschriften für Digitalkonzerne eröffnet.

Im Januar 2021 ist die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Eine zentrale neue Vorschrift, der § 19a GWB, ermöglicht der Behörde nun ein „früheres und effektiveres Eingreifen“, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Technologiekonzerne.

Es handelt sich nunmehr insgesamt um das vierte große Technologie- und Digitalunternehmen, gegen das die Wettbewerbsbehörde mit dem neuen Instrument vorgeht. Alle betroffenen Unternehmen kommen aus den USA.

In den vergangenen Monaten hat der deutsche Watchdog bereits gegen Facebook Inc., Amazon.com Inc. und gegen Google Inc. (Alphabet Inc.) entsprechende Ermittlungen aufgenommen.

Das jüngste Verfahren gegen Apple Inc. ist nach § 19a Abs. 1 GWB eingeleitet worden. Das Bundeskartellamt prüft dabei die marktübergreifende Bedeutung von Apple Inc. für den Wettbewerb.

Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ haben, „wettbewerbsgefährdende Praktiken“ untersagen.

Heute wurde sodann die erste Stufe des Verfahrens gegen Apple durch das Bundeskartellamt eingeleitet, wobei zunächst die „marktübergreifenden Bedeutung“ von Apple festgestellt werden muss.

Ein sich „über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem“ wäre ein Anhaltspunkt für die Annahme für eine derartige Marktposition, so die deutschen Wettbewerbshüter.

„Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat. Apple stellt Tablets, Computer und „Wearables“ her und vertreibt eine Reihe gerätebezogener Services und Dienstleistungen. Neben verschiedenen Hardware-Produkten des Konzerns sind im Geschäftsbereich Services der App Store, die iCloud, AppleCare, Apple Music, Apple Arcade, Apple TV+ sowie weitere Dienstleistungen und Services zusammengefasst. Wir werden uns neben der Stellung des Konzerns in diesen Bereichen unter anderem auch mit der weitreichenden Integration über mehrere Marktstufen, der technologischen und finanziellen Ressourcenstärke des Unternehmens sowie seinem Zugang zu Daten beschäftigen. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App Stores liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen“, erklärte  Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

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