Anlagevermögen: Arten, Bedeutung und Definition von langfristigen Aktiva in der Company

Bilanzierung und Bilanzkennzahlen

Beteiligungen, Goodwill, Grundstücke und Gebäude & Co. Dient der Vermögensgegenstand dauerhaft der Company und dem Unternehmenszweck? Worauf man achten muss und was dahinter steckt

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Begriff, Definition und Bedeutung

Unternehmen

Das Anlagevermögen (englisch: fixed assets) zählt zu den Assets einer Unternehmung und ist der Wert auf der Aktivseite einer Bilanz, den ein Unternehmen langfristig investiert hat, also dauerhaft dem Unternehmen zur Verfügung steht (247 Absatz 2 HGB).

Das Anlagevermögen einer Unternehmung sollte möglichst über Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert sein. § 266 HGB regelt, was zum Anlagevermögen zählt.

Das Anlagevermögen umfasst demnach Immaterielle Vermögensgegenstände (englisch: „intangible assets“) sowie Sach- („tangible assets“) und Finanzanlagen („financial assets“).

Unter Immaterielle Vermögensgegenstände fallen unter anderem Firmen- oder Unternehmenswert (Goodwill) sowie geistiges Eigentum wie Patente, Lizenzen, Markennamen oder Software.

Das Sachanlagevermögen beinhaltet beispielsweise Anlagen, Grundstücke und Gebäude, Maschinen bzw. Fuhrpark sowie auch die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Finanzanlagen

sind Anteile und Darlehn an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Darlehn an Beteiligungen, geleistete Anzahlungen, Wertpapiere des Anlagevermögens sowie sonstige Ausleihungen.

Anlagevermögen kann abnutzbar oder auch nicht abnutzbar sein. Abnutzbare Anlagegüter sind zum Beispiel der Fuhrpark sowie Gebäude und Maschinen. Nicht-abnutzbares Anlagevermögen sind unterdessen Grundstücke und Beteiligungen.

Der Wertverlust bei abnutzbaren Vermögenswerten ist durch Abschreibungen auszugleichen. Steigt der Wert einer Position im Anlagevermögen, ist der Wertzuwachs durch Zuschreibungen zu berücksichtigen.

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