Amazon: EU verhängt Rekordstrafe von 746 Mio. Euro wegen unterstelltem Datenmissbrauch
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 16. Juli 2021 erließ die luxemburgische National Commission for Data Protection (CNPD) eine Entscheidung gegen die Amazon-Tochtergesellschaft Amazon Europe Core S.à r.l. wegen mutmaßlicher Missachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Dabei sollen Kundendaten für gezielte Werbezwecke verwendet worden sein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Amazon sei nicht mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) konform.
Die Entscheidung sieht eine Geldbuße von 746 Mio. Euro vor. Amazon hält die Entscheidung des CNPD für unbegründet und will sich dagegen „energisch verteidigen“, hieß es. Mit anderen Worten werden die Amerikaner Berufung einlegen.
„Wir sind mit der Entscheidung der CNPD nicht einverstanden und werden Berufung einlegen. Die Entscheidung über die Art und Weise, wie wir unseren Kunden relevante Werbung zeigen, beruht auf subjektiven und ungeprüften Auslegungen des europäischen Datenschutzrechts, und die vorgeschlagene Geldbuße steht selbst zu dieser Auslegung in keinem Verhältnis."
Auch in den USA muss sich Amazon seit der im März 2020 beim United States District Court for the Western District of Washington eingereichten Klage gegenüber dem Staat erklären. Dabei geht es unter anderem um Preisabsprachen zwischen Amazon.com Inc. und Drittverkäufern auf der Plattform.
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