13 Millionen Deutsche verkaufen Waren im Netz

Dienstag, 28. Oktober 2008 um 09:45

Wenn Anbieter bei Online-Auktionen die Rechte anderer verletzen, versenden Anwälte im Namen der Rechteinhaber oft Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Tipp: Auf jeden Fall reagieren – sonst kann der Abmahner bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen (Einstweilige Verfügung). Dann wird die Auseinandersetzung teurer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte nach Möglichkeit einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein. Hat der Abmahner aber Recht, besser zügig die Unterlassungserklärung unterschreiben und zahlen.

9. Risikofreier Versand

Ein guter Tipp für Verkäufer ist, das Versandrisiko klein zu halten – sonst haften sie unter Umständen, falls eine Sendung verloren geht. Wer nicht gerade Waren im einstelligen Euro-Bereich verschickt, kann die Artikel je nach Größe als Einschreiben oder Paket versenden. Dann sind sie etwa bei der Deutschen Post mit bis zu 25 bzw. 500 Euro versichert. Wer sich zusätzlich absichern will, kann im Angebot den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

Zur Methodik: Das Länder-Ranking zu privaten Online-Verkäufen basiert auf aktuellen Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Berücksichtigt wurden 16- bis 74-Jährige, die in den drei Monaten vor der Befragung im Internet privat Waren oder Dienstleistungen verkauft haben.

Ansprechpartner

Christian Spahr

Pressesprecher

Telekommunikation & Recht

Tel. +49. 30. 27576-112

Fax +49. 30. 27576-400

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Dr. Kai Kuhlmann

Bereichsleiter Recht

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Fax +49. 30. 27576-400

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