112-Notruf nur noch als Kunde
Möglich sein, sollen laut Bundesnetzagentur allerdings Telefonate auch, wenn Netzbetreiber wie Deutsche Telekom (WKN: 555750) und Vodafone die Mobilfunkkarte für abgehende, kostenpflichtige Verbindungen gesperrt haben. Auch ein fehlendes Guthaben auf einer Prepaid-Mobilfunkkarte soll kein Hindernis für einen Notruf sein. Voraussetzung für einen Notruf sei folglich lediglich eine betriebsbereite SIM-Karte. Ob diese dann allerdings durch Eingabe der „PIN“ freigeschaltet werden muss, ließ die Bundesnetzagentur in ihrer Meldung offen.
Strafbar ist der Missbrauch von Notrufnummern nach Paragraph 145 Abs. 1 des Strafgesetzbuches. Wo steht, dass jeder, der „absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht“ mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen belangt werden kann. Dennoch scheint dies einige Leute nicht vom fälschlichen Gebrauch der Notrufnummern abzuhalten. (vue/ami)
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Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Telekommunikation
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