Deutsche Telekom AG: Netzagentur forciert DSL-Wettbewerb
BONN - Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom AG (WKN: 555750) am heutigen Mittwoch die Regulierungsverfügung für den ATM-Bitstromzugang bekannt gegeben.
Demnach ist die Deutsche Telekom AG verpflichtet, einen ATM-Bitstromzugang zu nicht-diskriminierenden Bedingungen zu gewähren. Zudem werde dem Bonner Telekommunikationskonzern eine getrennte Rechnungsführung sowie die Veröffentlichung eines Standardangebotes auferlegt. Hinsichtlich der Entgelte hat die zuständige Beschlusskammer eine nachträgliche Entgeltkontrolle für ausreichend erachtet und von einer Vorab-Genehmigungspflicht nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung abgesehen. "Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Deutsche Telekom den hierdurch zugestandenen Freiraum jetzt nicht zum Nachteil der Wettbewerbsunternehmen ausnutzen wird", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, und kündigte an, dass die Behörde die Preisgestaltung aufmerksam verfolgen wird.
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